Qualitätsbericht gem. § 137 SGB V
Allgemeines
Der strukturierte Qualitätsbericht enthält eine komprimierte und verdichtete Darstellung der Qualitätsfähigkeit. Er ist ein systematisch erstellter Bericht, der der interessierten Öffentlichkeit in regelmäßigen Zeitabständen repräsentative und valide Daten zur Qualität der erbrachten Dienstleistung in verständlicher Form zur Verfügung stellt.
Der strukturierte Qualitätsbericht ist also eine "Übersetzung" der fachspezifischen Qualitätsstandards.
Rechtsgrundlage
Im § 137 Abs. 1 beschließt der Gemeinsame Bundesausschuss unter Beteiligung des Verbandes der privaten Krankenversicherung, der Bundesärztekammer sowie der Berufsorganisationen der Krankenpflegeberufe Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser einheitlich für alle Patienten.
Inhalt und Umfang
Der strukturierte Qualitätsbericht ist im Abstand von 2 Jahren (2005 erstmals für 2004) im Berichtsjahr für das Vorjahr zu veröffentlichen.
Dieser soll den Stand der Qualitätssicherung darstellen, insbesondere im Hinblick auf:
- verpflichtende Maßnahmen (§135 a Abs. 2)
- grundsätzliche Anforderungen an ein Qualitätsmanagement
- Mindestanforderungen an Struktur- und Ergebnisqualität
- Mindestmengenregelungen.
Weiterhin weist der Bericht Art und Anzahl der Leistungen aus, wird von den Krankenkassenverbänden im Internet veröffentlicht und soll somit die Möglichkeit des Vergleichs und der Empfehlung bieten.
Der strukturierte Qualitätsbericht gibt in einen Überblick über die Leistungsfähigkeit unseres Hauses, wir wünschen uns auch Sie davon zu überzeugen.


